Der neue Personalausweis muss ab dem 02. August 2021 zwei Fingerabdrücke enthalten. Ab Mai 2025 gelten auch neue Regelungen für die Passbilder. Diese dürfen nur noch ausschließlich digital erstellt und sicher versendet werden. Entweder senden Fotostudios die Bilder direkt zu der Behörde, oder die Fotos werden direkt vor Ort erstellt. Durch beide Maßnahmen sollen Fälschungen vorgebeugt werden.
Seit 2007 ist der Fingerabdruck im Reisepass bereits Pflicht, im Personalausweis jedoch freiwillig. Der gespeicherte Fingerabdruck beider Zeigefinger soll lokal auf einem Chip on dem Personalausweis gespeichert werden und nur für Stellen mit hoheitlichem Berechtigungszertifikat lesbar sein. Darunter fallen unter anderem Meldebehörden, Polizeivollzugsbehörden, Steuerfahndungsstellen und die Zollverwaltung.
Der Verein „Digitalcourage“ sieht hier einen Verstoß gegen die EU-Grundrechtcharta und das Grundgesetz.
Die Bundesregierung begründet das Gesetzt mit Zeitersparnis:
„Die Speicherung des Fingerabdruckes in Identitätsdokumenten dient dem Zweck, bei Zweifeln an der Übereinstimmung der sich ausweisenden mit der auf dem Lichtbild des Dokuments abgebildeten Person die Identität dennoch unmittelbar feststellen zu können.
Die derzeit in Zweifelsfällen noch teilweise notwendigen und zeitaufwändigen Nachfragen bei anderen Behörden können damit künftig entfallen.
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/22133)
Eine reine Zeitersparnis sei keine Rechtfertigung einer Pflichtabgabe des Fingerabdrucks, so der Verein.
Von 2010-2019 gab im Durchschnitt jährlich 360 gefälschte Grenzübertrittdokumente. Darunter gehören neben den Personalausweisen auch Reisepässe, Aufenthaltstitel und Visa. Lediglich ca 37 Fälle waren gefälschte oder verfälschte deutsche Personalausweise.
„Digitalcourage“ sieht hier auch eine langfristige Gefahr für die IT-Sicherheit und die Privatsphäre, denn Fingerabdrücke werden zunehmend als Schlüssel oder Passwörter verwendet. Dies häufig bei Smartphones, die beispielsweise Zugriff auf das Online-Banking haben.
Bis das Gesetz am 02. August 2021 in Kraft tritt ist die Abgabe des Fingerabdruckes im Personalausweis freiwillig.
Ein Personalausweis ist 10 Jahre gültig und kann bei Verlust (was anscheinend häufig vorkommt), Beschädigung und abgelaufenem Datum neu beantragt werden.
Hier gehts zum Artikel von „Digitalcourage“