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Was ist an Bildern so spannend?

Überall wo wir sind, egal ob in einem Museum, in einem Park, bei einem Konzert, bei einer privaten Feier, bei einem Treffen, beim Mittagessen, im Schwimmbad, im Hotelzimmer, zu zweit, in der Gruppe oder allein, es werden immer und überall Fotos gemacht. Dank der Smartphones ist dies immer möglich und auch gleich per Messanger oder Social-Media Plattform mit der Welt oder den Freunden geteilt. 

Was ist noch das Besondere an Bilder, warum meinen wir Datenschützer, dass es sehr schützenswerte Informationen sind? 

Ist diese Ansicht veraltet? Was kann schon passieren?  

Personenbezogene Daten werden in Artikel 4 Abs. 1 DSGVO so definiert: 

„personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann; 

Es geht somit um natürliche Personen = Menschen und Informationen, die diesen Menschen direkt oder indirekt identifizieren. 

In Artikel 9 Abs. 1 DSGVO werden dann spezielle personenbezogene Daten zusätzlich als besondere Arten definiert und deren Verarbeitung grundsätzlich untersagt: 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt. 

Wenn wir uns nun ein Bild (siehe Titelbild oben)anschauen, erkennen wir sehr viele dieser Informationen: 

Bildquelle https://static.bnn.de/mittelbaden/ortenau/oberkirch/Wolfgang-Sch%C3%A4uble-2.jpg-n6ub7k/alternates/LANDSCAPE_16x9_BASE/Wolfgang%20Sch%C3%A4uble%202.jpg 

Sie finden, das war zu einfach? Und vor allem kein Geheimnis. 

Dann Machen wir nun einen Test: Schauen Sie bitte mal in den Spiegel und kreuzen dann an, was Sie erkennen: 

Merkmal  Ja  Nein 
Name     
Standort     
Geschlecht     
Ethnische Herkunft     
Gesundheitsdaten     
sozialer Status     
Religionszugehörigkeit     
Familienstand, sexuelle Orientierung     
Alter     

 

So und nun stellen Sie für sich einmal zusammen, was man aus den Informationen für Profile erstellen kann. 

Natürlich Sie wissen über sich selbst grundsätzlich alles, es ist ein erster Schritt in der Übung. 

Die nächste Übungseinheit ist ein Besuch eines Straßencafés. Während Sie die Köstlichkeiten genießen, machen sie die oben aufgeführte Checkliste zu den vorbeilaufenden Personen. 

Und was wissen Sie nun über die Menschen? 

 Natürlich handelt es sich um rein subjektive Beurteilungen der Merkmale und damit der Menschen, etwas anderes macht allerdings auch kein computergestütztes System. Es ist immer alles eine subjektive Beurteilung. 

Und darin liegt sowohl die Chance wie auch die Gefahr von Auswertungen / Profil Erstellungen. 

So wie Sie sich selbst und auch alle vorbeilaufenden Menschen beurteilt haben, genauso werden alle Bilder in Internetportalen und Social-Media-Plattformen ausgewertet. 

Wenn Sie ausschließlich Bilder von sich allein machen und veröffentlichen, dann ist es Ihre ganz persönliche Entscheidung und Ihre freie Entscheidung im Rahmen der Informativen Selbstbestimmung. 

Wenn wir Bilder von anderen Personen erstellen und /oder veröffentlichen benötigen wir immer die Zustimmung. 

Diese Zustimmung müssen wir im Vorfeld einholen und dabei darauf hinweisen, dass die Bilder veröffentlicht werden sollen. Und dies insbesondere, wenn wir Apps wie WhatsApp, Facebook oder ähnliches auf unserem Smartphone installiert haben.  

Diese Apps greifen auf alle Bilder in der Galerie zu und durch die Bestätigung der Nutzungsbedingungen wurde zugestimmt, dass die Bilder auch verarbeitet werden dürfen. 

Hier ein Ausschnitt aus den Nutzungsbedingungen von WhatsApp: 

Die Lizenz von dir gegenüber WhatsApp. Damit wir unsere Dienste betreiben und bereitstellen können, gewährst du WhatsApp eine weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Verbreitung, Erstellung abgeleiteter Werke, Darstellung und Aufführung der Informationen (einschließlich der Inhalte), die du auf bzw. über unsere/n Dienste/n hochlädst, übermittelst, speicherst, sendest oder empfängst. ….. 

Bei anderen Apps bestehen ähnliche Nutzungsbedingungen.  

Nutzungsbedingungen sind Verträge, die wir als Nutzer mit dem jeweiligen Unternehmen eingehen. 

Datenschutz gewährleistet die Transparenz und die freie Entscheidung für die Datenverarbeitung. Die Entscheidung, ob wir einen solchen Vertrag mit einem uns unbekannten Unternehmen eingehen, ist unsere ganz eigene Verantwortung. 

Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr! 

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