Tätigkeitsbericht Datenschutz 2021: Wege aus der Pandemie – zurück zur Freiheit!
Der Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg Dr. Stefan Brink zum Jahr 2021 gibt einen Einblick, wie stark die Corona-Pandemie den Datenschutz geprägt hat. Die politischen Diskussionen über die Einführung einer Impfpflicht und eines Impfregisters, sowie pandemische Einschränkungen der Bürgerrechte waren stets intensiv. Der Landesbeauftragte für Datenschutz berät die Landesregierung auch hierbei intensiv und bringt alle datenschutzrechtlichen Aspekte in die politische Debatte ein.
„Die pandemiebedingten Einschränkungen der Bürgerrechte schützen ein hohes Gut unserer Verfassung, nämlich das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Hier einen vernünftigen Ausgleich mit unseren Freiheitsrechten zu finden, war und ist auch die Aufgabe des Datenschutzes.“
Der Tätigkeitsbericht stellt fest, dass mit der anhaltenden Pandemie die Eingriffe in den Datenschutz im Jahr 2021 immer stärker wurden. Die Zahl der gemeldeten Datenpannen lag 2021 bei 3.100 Meldungen. Das sei die dunkle Seite der Digitalisierung: Sicherheitslücken im Datenschutz von Privatleuten und Unternehmen würden von Hackerinnen und Hackern immer häufiger ausgenutzt, so Brink. Auffällig sei, so Brink, dass sich 2021 die Hälfte der Beschwerden gegen öffentliche Stellen und nicht gegen Privatpersonen oder Unternehmen richtete. In der Pandemie sei das Vertrauen in öffentliche Einrichtungen auf die Probe gestellt worden, erklärte Brink. Bürgerinnen und Bürger seien skeptisch, welche Daten das Gesundheitsamt von ihnen habe.
So kritisiert Brink den Umgang der Landesregierung mit sensibelsten Gesundheitsdaten der Bevölkerung. Bereits während neue Corona-Verordnungen entstünden, müsste der Landesdatenschutzbeauftragte einbezogen werden. Dies sei bisher nicht immer der Fall gewesen.
Als Beispiel nannte Brink die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz. Hiermit sei ein gesellschaftliches Tabu gebrochen worden. „Gesundheits-Informationen der Beschäftigten gingen Arbeitgeber bislang grundsätzlich nichts an“. Brink kündigt an, nach dem Ende der Pandemie alle pandemiebedingten Grundrechtseingriffe auf den Prüfstand zu stellen. Er wolle etwa auf Unternehmen zugehen, die 3G-Nachweise gespeichert haben und auf deren Löschung drängen. Es brauche eine Exitstrategie für die Zeit nach der Pandemie: Behörden und Firmen müssten das Aufräumen der Daten jetzt schon vorbereiten.
Im vergangenen Jahr wurde gerade das Thema Datenschutz sehr kontrovers diskutiert. Dem einen war es noch zu wenig, dem anderen bereits zu viel. „Zum Teil wird uns vorgeworfen, dass der Datenschutz die Bekämpfung der Pandemie behindert hat“, so Brink. Die Aufgabe des Landesdatenschutzbeauftragten liege aber auch klar darin, für eine Stärkung der Bürgerrechte in der Pandemie zu sorgen. Die Diskussion um ein mögliches Impfregister in Deutschland sieht er kritisch. In einem solchen Register, wie es beispielsweise in Dänemark bereits genutzt wird, würden ungeimpfte Personen erfasst werden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sei so etwas in Deutschland nur „schwer umzusetzen“, so Brink.
Den ausführlichen Bericht können Sie hier nachlesen.