Das renommierten FZI Forschungszentrum Informatik in Karlsruhe hat eine rechtswissenschaftliche Studie mit Fokus auf die Situation in der EU und insbesondere in Deutschland erstellt.
Die entstandene Abhandlung «Daten- und Geheimnisschutz bei der Kommunikation im Unternehmenskontext» durchleuchtet die rechtlichen Grundlagen der betrieblichen Messenger-Nutzung minuziös, und der daraus abgeleitete Praxisleitfaden bietet Unternehmen eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Wahl eines geeigneten Chat-Diensts.
Die Studie wurde durch wurde von der Threema GmbH, Schweiz, finanziell unterstützt, wobei die Verantwortung über die Inhalte allein beim FZI lag. Sie gibt die Sichtweise der Autor*innen wieder; eine Einflussnahme auf die Ergebnisse durch den Auftraggeber erfolgte nicht.
Die Studie und vorallem der Praxisleitfaden bieten für jedes Unternehmen eine gute und objektive Entscheidungsgrundlage.
«In unserer Studie haben wir die Rechtslage für einen Einsatz von Messenger-Diensten im Unternehmen aufgezeigt mit dem Ziel, Klarheit über diesen komplexen Bereich zu schaffen und die rechtlichen Pflichten auch mit vereinfachten Checklisten aufzubereiten», so die Leiterin der Studie, Dr. Manuela Wagner.
«Wir sprechen in der Studie bewusst keine Empfehlungen für einzelne Anbieter aus. Wir konnten diese auch nicht im Detail untersuchen, dafür sind die möglichen Anwendungsfälle viel zu komplex», ergänzt die Juristin. «Dennoch lässt sich aus unserer Arbeit unter anderem das Fazit ziehen, dass zahlreiche, gerade für den privaten Gebrauch entwickelte Instant Messenger den im Unternehmenskontext relevanten rechtlichen Anforderungen an Daten- und Geschäftsgeheimnisschutz in der Europäischen Union kaum oder gar nicht genügen.»
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Bild-Info: Image by Thomas Ulrich from Pixabay