In seiner Entscheidung vom 04. Juli 2023 hat der EuGH das bisherige Geschäftsmodel von Meta erheblich angegriffen.
Meta reagiert mit Trotzreaktion.
Das Bundeskartellamt hat die marktbeherrschende Position und die dadurch sich ergebenden Geschäftsbedingungen des Meta-Konzerns (Facebook, Instagramm, WhatsApp & co) in einem entsprechenden Verfahren kritisiert.
Daraus ergab sich ein Gerichtsverfahren vor dem OLG Düsseldorf, dass wiederum den EuGH um Klärung gebeten hat.
Nun liegt das Urteil vor. Der EuGH bestätigt, dass das Verständnis von Meta, dass sämtliche Datenverarbeitung auf Grundlage des berechtigten Interesses bzw. noch auf Grund einer Zustimmung erfolgt, nicht mit der DSGVO vereinbar ist.
Natürlich ist es so, dass die Vertragspartner jeweils das berechtigte Interesse an den Daten des anderen Vertragspartners zur Abwicklung des Vertrages haben und dies wird auch ausdrücklich in der DSGVO als eine Rechtsgrundlage aufgeführt.
Hierunter fallen jedoch nicht alle Informationen, die eine der Vertragsparteien sammeln und auswerten möchte. Hier bedarf es schon einer Abwägung.
Auch das Geschäftsmodell, stimme allem zu oder nutze die Apps nicht, ist laut EuGH nicht zulässig.
Der EuGH zeigt auf, dass in Zukunft auch auf den Plattformen der großen US-Konzernen Angebote in verschiedener Weise zur Verfügung gestellt werden müssen.
Nach den Vorstellungen des EuGH wird es wohl dazu, dass man für Informationen, Anwendungen, Dienste etc. zukünftig entweder per Geld oder per Daten bezahlen kann und dass die Anbieter der Plattformen entsprechend unterschiedlich die Datenverarbeitung vornehmen müssen.
Somit ist das Urteil des EuGH wieder ein Schritt in die Richtung Selbstbestimmtes Handeln und Verantwortung durch die Betroffenen übernehmen.
Mit der neusten Aktualisierung der Datenschutzbestimmungen reagiert Meta auf dieses Urteil.
Bei WhatsApp heißt es:
Aus unserem Verständnis heraus, ist dies eine klare Kampfansage an den EuGH – nach dem Motto, wir bleiben bei unserem Verständnis zur Auslegung der DSGVO und stellen dies gegenüber unseren Nutzern (Vertragspartnern) so da.
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Auch dies entspricht nicht der aktuellen Rechtslage.
Es ist also an der Zeit, dass die zuständigen Behörden in Europa ernsthaft durchgreifen.
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