Aktuell besteht eine unklare Rechtslage, wie mit der Lohnfortzahlung im Quarantänefall genau umgegangen werden soll.
Durch einige Änderungen im Infektionsschutzgesetz wurde geklärt, dass bestimmte Branchen, wie Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen, den Impf-und Immunisierungsstatus abfragen dürfen.
In anderen Branchen verhält es sich anders. Der Immunisierungsstaus von Angestellter darf per Gesetzt nicht vom Arbeitgeber erfragt werden. So ist er aber ausschlaggebend für die Rückerstattung der Lohnfortzahlung im Quarantänefall durch die zuständigen Behörden. Folglich ist es nicht verwunderlich, dass vermehrt Fragen seitens Unternehmen auftreten, wie sie mit der Lohnfortzahlung im Quarantänefall umgehen sollen. Einen guten Überblick hat der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink verfasst. Diesen können sie hier nachlesen. Eine vollständig zufriedenstellende Antwort auf alle anfallenden Fragen ist leider nicht zu erwarten, da der Gesetzgeber nicht für Klarheit sorgt.