Die Presse ist voll mit Artikeln über die neuen Technologien und wenn man Lust hat, kann man jeden Tag dazu auch Veranstaltungen besuchen. Bei einigen unserer Kunden, werden KI-unterstütze Systeme in den verschiedensten Bereichen eingesetzt.
ChatGPT kann uns alle gut unterstützen, z.B. beim Schreiben von Artikeln – dieser Artikel ist ohne Unterstützung von Chat GPT oder vergleichbaren Tools geschrieben.
Google und Meta versuchen Ihre Marktmacht für neue Ideen zu nutzen. Viele der Artikel und Veranstaltungen drehen sich darum, ob diese Systeme böse sind. Oder wie groß die Möglichkeiten für eine Stärkung von Hackerangriffen sind. Wie immer, wenn es neue Techniken gibt, können diese in beide Richtungen genutzt werden und die Möglichkeiten des Missbrauchs sind enorm. Dabei sind es nicht nur die Hacker, es sind auch die Anbieter der Systeme.
Sind wir Verschwörungstheoretiker?
Ich glaube nein, aber wir müssen als Unternehmen und Bürger schon genau hinschauen, wer hat welche Interessen und was ist alles möglich.
Die Vogel-Strauß-Methode kann schon genutzt werden, aber sie hilft uns nicht. Wir müssen die Eigenverantwortung wieder übernehmen und alles, was uns zur Verfügung gestellt wird, auch kritisch bewerten. Künstliche Intelligenz benötigt, ebenso wie unsere eigene Intelligenz, Quellen zur Wissensaneignung. So wie wir durch Elternhaus, Schule und Gesellschaft geprägt sind, werden diese Systeme auch antrainiert und lernen so dann entsprechend den hinterlegten Algorithmen weiter. Somit ist alles von Menschen vorgegeben.
Diese Menschen haben Ihre Prägung und Ihre Arbeitgeber und entsprechend müssen wir den Umgang mit all diesen System eigenverantwortlich und bewusst eingehen.
Was bedeutet nun eigenverantwortlich und bewusst in Zusammenhang mit Datenverarbeitung.
1983 hat das Bundesverfassungsgericht ein richtungsweisendes Urteil erlassen und darin die Informationelle Selbstbestimmung als erweitertes Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 GG in Verbindung mit Artikel 1 GG bewertet.
Die Richter haben in dem Urteil geschrieben:
„Betroffene sähen sich einer unbeherrschten Datensammlung unter den Bedingungen moderner Informationstechnik ausgesetzt, was zu einer Gefährdung der freiheitlichen Grundordnung führt.
Wenn es nicht möglich sei zu wissen oder zu beeinflussen, welche Informationen über einen selbst gespeichert, verwendet oder weitergegeben würden, würde der Einzelne sein Verhalten entsprechend anpassen, um nicht durch abweichende Verhaltensweisen aufzufallen. Das würde jedoch zu einer Beeinträchtigung der individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen führen und darüber hinaus auch das Gemeinwohl beeinträchtigen. Denn ein freiheitlich demokratisches Gemeinwesen zeichnet sich auch durch die Selbstbestimmung seiner Bürger aus.“
Wie gesagt wir sprechen vom Jahr 1983 – eine Welt ohne Apple, Google, Meta und Frau Faeser.
Eigenverantwortlicher Umgang mit Daten und Informationen ist also ein Grundrecht und wie bei jedem Recht gehört dann auch die Pflicht dazu. Es ist eben unsere Pflicht, dass wir für uns selbst abwägen, wer was mit welchen Informationen machen darf.
Ein passendes Beispiel ist der Umgang mit Daten bei unserem Arbeitgeber im Vergleich zu WhatsApp.
Unserem Arbeitgeber gestatten wir, durch die Zustimmung zum Arbeitsvertrag, dass er unsere Daten zu allen relevanten Verarbeitungen im Rahmen der Personalverwaltung, also insbesondere zur Gehaltszahlung verwenden darf. Eine Weitergabe an Dritte ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erlaubt. Kein Mitarbeiter wird seinem Arbeitgeber erlauben, dass er die Daten aus der Personalakte für Werbezwecke an andere Unternehmen verkauft.
Gleichzeitig stimmen weit über 90 Prozent der gleichen Personen zu, dass Meta Inc. bei der Anwendung WhatsApp die Daten der Nutzer für folgende Zwecke verarbeiten darf:
Informationen, die von dir und WhatsApp an Dritte weitergegeben werden
Du teilst deine Informationen, wenn du unsere Dienste nutzt und über sie kommunizierst, und wir teilen deine Informationen, damit wir unsere Dienste betreiben, anbieten, verbessern, verstehen, individualisieren und unterstützen können.
Quelle: https://www.whatsapp.com/legal/privacy-policy-eea
Hier kann Jeder sich ein eigenes und sehr ausführliches Bild über die Datenverarbeitung von Meta machen.
Es kann also niemand sagen, ich habe es nicht gewusst.
Lassen Sie uns unsere Selbstbestimmung für ein freiheitlich demokratisches Gemeinwesen nutzen!