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Die Bundesregierung beseitigt Einwilligungserfordernis zur individualisierten Datenauswertung im EPA- Gesetz

Die Bundesregierung beseitigt Einwilligungserfordernis zur individualisierten Datenauswertung im EPA- Gesetz

Telepolis hat kürzlich aufgedeckt, dass die CDU/CSU und SPD durch einen Änderungsantrag zum EPA-Gesetz (Elektronische Patientenakte) die im DVG (Digitale-Versorgung-Gesetz) vereinbarte Einwilligungserfordernis zur individualisierten Datenauswertung durch die Krankenkassen im Stillen außer Kraft gesetzt haben.

Hintergrund hierfür ist die von Gesundheitsminister Spahn aus wirtschaftlichen Gründen vorangetriebene neue Rolle der Krankenkassen in der medizinischen Versorgung, die es ihnen erlaubt, durch Kooperation mit Unternehmen und Erwerb von Anteilen an Investmentfonds sog. digitale Versorgungsinnovationen zu fördern. Dazu erhielten die Kassen im DVG u.a. die Befugnis, die bei ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten der Versicherten für ein individualisiertes „Angebot“ auszuwerten, allerdings nur sofern der Versicherte ausdrücklich einer solchen Datenauswertung zustimmt.

Der oberste Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber zeigt sich besorgt: „Aus datenschutzrechtlicher Sicht sehe ich den Wegfall des Einwilligungserfordernisses kritisch. Bereits die pseudonymisierte Auswertung der Versichertendaten, die zumindest teilweise einer besonderen Kategorie i. S. des Artikel 9 Abs. 1 DSGVO – den Gesundheitsdaten – zuzuordnen sind, stellt einen empfindlichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Versicherten dar. Es besteht die Gefahr, dass eine derartige ‚Datenrasterung‘ einen weiteren Baustein zur zukünftigen Komplettierung des ‚gläsernen Versicherten‘ liefert. Dies liegt nicht im Interesse der Versicherten.“

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