Der EUGH und auch deutsche Gerichte haben in den letzten Jahren immer wieder Urteile zugunsten der Nutzer von Webangeboten gefällt.
Immer wieder gibt es deshalb Abmahnungen von Privatpersonen gegen die Betreiber von Websiten.
Wichtige Grundlage ist die Informationspflicht nach Artikel 13 DSGVO durch eine korrekte Datenschutzerklärung und die richtige Anwendung der Consentmanager (Cookie-Banner).
Hierzu haben die Kollegen von e-Recht24 einen interessanten Artikel geschrieben, in dem auch die Haftung von Agenturen deutlich dargestellt wird. MIt freundlicher Erlaubnis von e-Recht24 dürfen wir den e-Recht24 Artikel hier teilen.
Damit die Datenschutzerklärung immer zu Ihrer Website passt, nutzen wir Comply. Hierbei handelt es sich um ein deutsches Tool mit dem wir Websiten scannen und dann die passende Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen können. Die Bereitstellung erfolgt sehr einfach über einen Code, der in der Website implemetiert wird.
Hierdurch ergeben sich folgende Vorteile:
Die Datenschutzerklärung passt zu Ihrer Website.
Bei Änderungen der Website, werden die Änderungen einfach und schnell auch in der Datenschutzerklärung berücksichtigt.
Gesetzliche Änderungen werden schnell umgesetzt.
Die Datenschutzerklärung ist automatisch in über 20 Sprachen verfügbar.
Sehr ähnlich können wir auch einen Consent-Manager anbieten. Auch hier erfolgt die Einbindung über einen Code in der Website. Alle notwendigen Funktionalitäten sind gegeben und werden immer aktuell gehalten.
Bei Interesse nehmen Sie bitte mit Dirk Janthur, dirk.janthur@janthur.net, Kontakt auf.