Der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hat gegen die AOK Baden-Württemberg ein Bußgeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro verhängt.
Grund hierfür war, dass die AOK Daten aus einem Gewinnspiel zweckentfremdete und für Werbung genutzt hat.
Die seit dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat dazu geführt, dass Datenschutz entscheidend an Bedeutung gewonnen hat. Nicht außer Acht zu lassen die hiermit verbundenen, gestiegenen Bußgelder. So wurde nach altem Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) nur Bußgelder bis zu einer Höhe von 300.000€ vorgesehen. Nach DSGVO kann die zuständige Aufsichtsbehörde bereits beim ersten Verstoß, wie zum Beispiel der Datenverarbeitung ohne Rechtsgrundlage, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro verhängen.
Viele Unternehmen haben bislang noch keine Anpassung an die DSGVO vorgenommen und es aufgrund der dadurch eingesparten Kosten wohl so schnell auch nicht vor. Die Hohen Bußgelder sahen viele als reine Theorie an, die so nicht umgesetzt werden würde.
Jedoch zeigen nicht nur der Fall der AOK, auch weitere wie der von 1&1 oder der ‚Deutsche Wohnen‘, die beide zu Millionen hohen Bußgeldern sanktioniert wurden , dass die Theorie sehr schnell in die Praxis umgesetzt wurde. Auch die Anzahl der verhängten Bußgelder nimmt mit der Zeit immer mehr zu.
Einige Unternehmen unterlaufen nach wie vor dem Trugschluss, dass durch ihre datenunabhängige Kerntätigkeit kein besonderer Schutz notwendig sei. Allerdings befinden sich in jeder Personalabteilung besonders sensible und damit besonders schützenswerte Daten. Die, zum Schutz von sensiblen Daten, notwendigen technisch organisatorischen Maßnahmen (TOMs) wurden bislang von vielen Betrieben ignoriert. Dass diese drei deutschen Bußgelder in Millionenhöhe gerade aufgrund dieser fehlenden Maßnahmen zurückzuführen sind, wird sicher ein Umdenken in den Unternhemen zur Folge haben.
Quellen und weitere Informationen unter: GDD Mitteilungen Ausgabe 3/20, S.5; https://dataagenda.de/ds-gvo-bussgeld-liste-waechst-sukzessiv/ und Stuttgarter Zeitung Nr. 149 vom 01.07.2020