Bereits in den ersten Wochen des Jahres wurden aufgrund von Datenschutzverstößen einige Bußgelder verhängt.
Mit vorheriger Rücksprache des DSB und einhergehenden Maßnahmen, hätten die verantwortlichen Unternehmen ihre Strategien ohne die Gefahr zu Bußgeldern ausführen können. Dieser Beitrag über verhängte Bußgelder im Januar 2021 soll Sie nicht abschrecken, sondern die Zusammenarbeit mit Ihrem Datenschutzberater bestärken. Wir verstehen uns als Unterstützer von Unternehmen und helfen Ihnen dabei, Ihre Ideen zu verwirklichen.
Vodafone NRW GmbH, 148.000€ Bußgeld
Telefonwerbung ohne Einwilligung
Ein Betroffener hatte Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Er wurde mehrfach aus seinem Festnetzt und seiner Mobilrufnummer angerufen.
Meldete er sich mit seinem Namen wurde sofort aufgelegt. Meldete er sich hingegen nur mit einem „Hallo“ wurde nach seinem Namen gefragt und anschließend für die ‚Unitymedia Hilfe‘ geworben und anschließend aufgelegt.
notebooksbilliger.de GmbH, 10.400.000€ Bußgeld
Unrechtmäßige Videoüberwachung von Mitarbeitern und Kunden über einen Zeitraum von mindesten zwei Jahren
Die Landesdatenschutzbeauftragte von Niedersachsen, Bettina Thiel verhängte das Bußgeld, da das Unternehmen ohne vertragliche Grundlage Mitarbeiter und Kunden per Videokamera überwachte. Der Bereich, der durch die Kameras erfasst wurde, beinhaltete nicht nur das Lager und Verkaufsräume, sondern auch noch Arbeitsplätze und Aufenthaltsbereiche. Die Videoüberwachung war weder auf bestimmte Mitarbeiter ausgerichtet noch zeitlich begrenzt.
Oft wurden die Videoaufzeichnungen für 60 Tage und somit länger als erforderlich gespeichert. Das Unternehmen teilte mit, die Videoüberwachung diene dem Schutz und der Aufklärung von Straftaten, sowie der Nachverfolgung des Warenflusses.
Die Aufsichtsbehörde teilte mit, dass eine Videoüberwachung zu diesem Zweck nur bei begründetem Verdacht gegen eine überwachte Person erfolgen dürfe.
Und dann auch nur in einem zeitlich begrenzten Zeitraum. So eine Pauschalüberwachung greife in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter ein.
Auch Kunden wurden von den Kameras aufgezeichnet, da diese unter anderem auch auf Sitzgelegenheiten in den Verkaufsräumen ausgerichtet waren. Die Videoüberwachung sei hier nicht verhältnismäßig, da sich die betroffenen Personen dort längere Zeit aufhalten, um sich beispielsweise Geräte genauer anzuschauen.
Das schutzwürdige Interesse der Kunden wiege hier höher als das ausgeführte Interesse des Verantwortlichen.
Das Unternehmen hat aufgrund des erhobenen Bußgeldes die rechtlichen Vorgaben zur Videoüberwachung angepasst und den entsprechenden Nachweis an die LfD Niedersachen erbracht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und notesbookbilliger.de kündigte an, Einspruch zu erheben, da der Bußgeldbescheid unverhältnis- und unrechtmäßig sei.
Mivolta GmbH, 250.000€ Bußgeld
Unerlaubte Telefonwerbung im Zusammenhang mit Energieversorgung und unterstellte Vertragsabschlüsse.
Der Energieversorger hat durch mehrere Vertriebspartner bundesweit unrechtmäßige Werbeanrufe zu Strom- und Gasverträgen durchführen lassen. Die Anrufe wurden regelmäßig wiederholt. In einem Fall bis zu 30 mal innerhalb von zwei Wochen, obwohl die Betroffenen ausdrücklich widersprochen haben.
Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass die Einwilligungen zu Werbeanrufen erst nach dem jeweiligen Telefonanruf datiert waren. Des weiteren wurden Einwilligungen, die durch die mivolta GmbH bei unter anderem Online-Gewinnspielen eingeholt wurden, intransparent gestaltet und viele Anrufe unerlaubter Weise anonym und mit unterdrückter Nummer. Die Gespräche liefen zu dem auch bewusst irreführend.
Die Anrufer stellten sich mit ausgedachten Identitäten vor oder sagten, sie agieren im Auftrag der Bundesnetzagentur.
Der Zweck des Anrufes wurde ebenfalls verschleiert, da Sie den Verbrauchern zu verstehen geben wollten, nur Möglichkeiten aufzeigen zu wollen, wie Energiekosten gespart werden könnten.
In einigen Fällen gaben sich die Anrufer sogar als die eigentlichen Energieversorger der Betroffenen aus und fragten nach Informationen wie der Zählernummer, die für einen Versorgerwechsel nötig ist. Daraufhin erhielten einige der Betroffenen Vertragsunterlagen und Auftragsbestätigungen ohne je einen Vertrag geschlossen zu haben und mussten diese dann aufwändig widerrufen.
Das Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig.
Celli t! GmbH & Co.KG, 145.000€ Bußgeld
Unerlaubte Telefonwerbung ohne Einwilligung der Betroffenen und Inrechnungstellung von Zusatzdienstleistungen
Die Celli t! GmbH&Co. KG ist ein Call-Center, dass im Auftrag verschiedener Unternehmen Werbenarufe durchführt.
Der Verantwortliche hatte bei Anrufen im Auftrag des Mobilfunkanbieters Mobilcom-debitel (Die verschiedene Drittanbieterprodukte vertreiben wollen), den Betroffenen Dienstleistungen in Rechnung gestellt, welche diese nicht bestellt hatten.
Die Celli t! GmbH hat darüber hinaus bei Werbeanrufen im Auftrag von SKY Deutschland, die zur Akquise von Neukunden deinen sollte, Betroffenen ohne deren Einwilligung angerufen. Auch nachdem die betroffenen Personen den Werbeanrufen ausdrücklich widersprochen haben, hörten die kontaktversuche der Celli t! GmbH nicht auf.
Die Kontaktdaten der Betroffenen hatte die Celli t! GmbH bei Adresshändlern (First Online Trading GmbH, Flow Factory Solutions GmbH und ARU Media GmbH) eingekauft, auf deren Websites die Betroffenen bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel in die Werbung eingewilligt haben sollen. Die Bundesnetzagentur ermittelte allerdings, dass die Betroffenen weder eine Einwilligung gegeben haben, oder die Website überhaupt jemals besucht haben.
Bemängelt wurde, dass weder das Call Center noch die Auftraggeber, dies vor dem Beginn der Werbeanrufe überprüft hatten.
Auf https://www.dsgvo-portal.de/dsgvo-bussgeld-datenbank.php können Sie alle in der EU verhängten Bußgelder einsehen.