Seit langem streiten sich Datenschützer und Sicherheitsbehörden um die Speicherung von Kommunikationsdaten zur späteren Abfrage im Kampf gegen Kriminalität.
Der europäische Gerichtshof bestärkt nun die Datenschützer mit seinem neuen Urteil, hält die Speicherung unter bestimmten Umständen aber für zulässig.
Laut EugH ist eine grundsätzliche Datenspeicherung von Telefon-und Internet Verbindungsdaten nicht zulässig. Konkrete Bedrohungen der nationalen Sicherheit oder schwerer Kriminalität finden hier aber eine Ausnahme. Genau hier fürchten Kritiker starke Eingriffe in die Grundrechte, denn Unternehmen müssen demzufolge Daten von Kunden speichern, ohne dass überhaupt ein konkreter Tatverdacht besteht.
Zwar hatten lediglich Gerichte aus Frankreich, Belgien und Großbritannien den europäischen Gerichtshof um eine Einschätzung gebeten, doch auch für Deutschland ist das Urteil von großer Bedeutung. Denn laut EugH darf nun, je konkreter eine Gefahr ist, umso tiefer in die Grundrechte durch Sicherheitsbehörden eingegriffen werden. Außerdem geht es um die Frage, ob einzelne europäische Staaten, Kommunikationsunternehmen Pflichten zur Datenspeicherung auferlegen dürfen.