Frankreichs höchstes Gericht, der Conseil d’État hat die Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt.
Entgegen früheren europäischen Urteilen wird die Speicherung von Verkehrsdaten aller Internet und Smartphonenutzer nach wie vor in Frankreich praktiziert.
Eine generelle Speicherung und einjährige Bevorratung von Verkehrsdaten widerspreche jedoch EU-Recht, urteilte der Conseil d’État am Mittwoch und folgte damit in wesentlichen Punkten der Linie der Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Zu Beginn des Gerichtsverfahrens drückte die französische Regierung vehement Ihren Wunsch aus, das Gericht solle sich nicht nach dem EUGH Urteil richten, denn dieses sei eine „Verletzung der Verfassungsidentität“.
Der Conseil d’État erklärte die Vorratsdatenspeicherung entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der Regierung als rechtswidrig.
Die Richter kritisierten unter anderem eine fehlende unabhängige Aufsicht der Überwachungsmaßnahmen und beschränkte eine allgemeine Speicherung auf bestimmte Gruppen, oder Gebiete, die nachweislich eine große Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen.
Geklagt hatte die französische Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net, die auch eines der vom EuGH entschiedenen Verfahren angestrengt hatte.
Mit der Klage in Frankreich wollten die Bürgerrechtler erreichen, dass die EuGH-Urteile umgesetzt und die generelle Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt werden.
Die Reaktionen auf das Urteil blieben dennoch verhalten: „Das Prinzip des Generalverdachts und der politischen Überwachung wurde nachhaltig bestätigt.“
La Quadrature teilte mit weiter Klage einzureichen, da die Speicherung als Zweck zum Schutze der nationalen Sicherheit nach wie vor zugelassen sei. Der Begriff sei so weit dehnbar, dass eine fortgesetzte Speicherung auf Basis einer angenommenen systematischen Bedrohung dieser nationalen Sicherheit möglich sein werde.
Lesen Sie hier mehr