Die spanische Datenschutzaufsichtsbehörde (Agencia española protección datos) erhob ein Bußgeld in Höhe von 96.000€ gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone España S.A.U., weil dieser einem Löschantrag einer Betroffen nicht nachgekommen ist.
Die Beschwerdeführerin erhielt im September 2019 von ISGF (Inkassounternhemen) im Auftrag von Vodafone España, S.A.U. mehrere Anrufe, in denen sie dazu aufgefordert wurde, ausstehende Schulden zu begleichen. Die Schulden, um die es ging, standen mit einem Vertrag über einen ADSL-Anschluss im Zusammenhang. Dieser war allerdings nicht von der Betroffenen, sondern von einer dritten Partei abgeschlossen worden, welche den Namen und die ID-Nummer der Betroffenen auf betrügerische Weise dazu verwendet hatte, um den Vertrag auf ihre Person abzuschließen.
Daraufhin kontaktierte die Betroffene am 12. September 2019 die katalanische Polizei und forderte ISGF zur Annullierung des Vertrags auf. Am 8. September 2020 bat sie Vodafone España ferner um die Löschung ihrer personenbezogenen Daten. Der Bußgeldempfänger hatte auf ihre Anfrage jedoch nicht geantwortet.