Die irische Datenschutzbehörde DPC begann bereits am 10.Dezember 2018 mit den Ermittlungen gegen WhatsApp Ireland Ltd. Es wurde untersucht, ob das Unternehmen seinen Pflichten bzgl. der Bereitstellung und Transparenz von Informationen für Nutzer und Nichtnutzer des Messenger-Dienstes WhatsApp nachkommt. Der Fokus bei den Ermittlungen lag dabei auf dem Prozess der Übermittlung personenbezogener Daten zwischen WhatsApp und anderen Unternehmen des Facebook-Konzerns.
Im Dezember 2020 legte die DPC allen beteiligten Aufsichtsbehörden einen Entscheidungsentwurf gemäß Artikel 60 DSGVO vor. Dagegen legten acht Aufsichtsbehörden Widerspruch ein. Da die DPC mit diesen keine Einigung erzielen konnte, leitete sie am 3. Juni 2021 ein Streitbeilegungsverfahren gemäß Artikel 65 DSGVO ein.
Am 28. Juli 2021 traf der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) eine verbindliche Entscheidung in der Sache. Die Entscheidung enthielt eine klare Anweisung, welche die Datenschutzbehörde dazu aufforderte, die Bußgeldhöhe auf der Grundlage einer Reihe von Faktoren, die in der Entscheidung des EDPB enthalten waren, neu zu bewerten und zu erhöhen.
Daneben sprach die DPC ferner eine Verwarnung aus und ordnete WhatsApp an, seine Verarbeitung durch eine Reihe spezifischer Abhilfemaßnahmen in Einklang mit den Vorschriften zu bringen.